Schneider: Mit unserer Wahlrechtsreform verkleinern wir den Bundestag!

Bild: Schneider

Der Bundestag hat an diesem Freitag über die angekündigte Wahlrechtsreform beraten. Grund für die geplante Reform ist der ständig anwachsende Bundestag. Dieser wird sich mit der Reform auf 598 Sitze von derzeit 736 Sitzen beschränken. Die Ampelkoalition will dementsprechend ihr Wahlversprechen einlösen.

„Wir verkleinern den Bundestag! Denn der ist in den vergangenen 20 Jahren viel zu groß geworden. Ein Hauptgrund dafür sind die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf erarbeitet, der diese Mandate abschaffen wird. Dadurch kann das Parlament künftig nicht mehr über die Regelgröße von 598 Abgeordneten hinaus anwachsen und bei uns im Wahlkreis bleibt der Zuschnitt, wie wir ihn kennen“, so der Cuxhavener SPD-Bundestagsabgeordnete Daniel Schneider.

 

In der letzten Wahlperiode konnte sich die große Koalition vor allem aufgrund der Haltung in den Reihen der CSU nur darauf verständigt, die Anzahl der Wahlkreise zu reduzieren. Hierfür hat die Wahlkreiskommission einen Vorschlag erarbeitet. Eine Auswirkung dieses Vorschlages wäre der Neuzuschnitt einiger Wahlkreise. Daniel Schneider dazu: „Unser Wahlkreis 29 Cuxhaven/Stade II wäre hier betroffen. So würden wir zum Landkreis Cuxhaven den Landkreis Osterholz hinzubekommen, was durchaus eine Herausforderung in der Betreuung darstellen würde. Der Landkreis Stade verbliebe dann im Nachbarwahlkreis. Das würde ich persönlich bedauern, weil mir die Regionen Nordkehdingen sowie Drochtersen und Oldendorf/Himmelpforten ans Herz gewachsen sind. Die Reduzierung der Wahlkreise bringt uns jedoch nicht zum Ziel einer Verkleinerung des Bundestages in Richtung der angestrebten 598 Sitze.“

 

Das Problem des kombinierten Systems mit der Personenwahl und der Verhältniswahl führt zu einer wachsenden Zahl von derzeit 138 Überhang- und Ausgleichsmandaten. Daher wurde ein neuer Reformvorschlag erarbeitet, bei dem Überhang- und Ausgleichsmandate sicher wegfallen. MdB Schneider begrüßt diese Entscheidung: „Im Fokus steht nicht länger die Frage, wie möglichst viele Abgeordneten ihre Mandate zugeteilt bekommen oder behalten können. Wir werden uns also im Sinne unserer Demokratie selbst beschränken, was die Frage der Glaubwürdigkeit klar beantwortet.“

 

Wie sehen die Änderungen im Wahlrecht konkret aus?

Wie bisher erhält jedes Bundesland eine feste Anzahl von Sitzen bestimmt durch die Einwohnerzahlen. Auch weiterhin haben die Bürger:innen bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Die bisherige Zweitstimme wird künftig „Hauptstimme“ heißen und auf dem Wahlzettel vorne stehen. Die bisherige Erststimme wird künftig „Wahlkreisstimme“ heißen und steht an zweiter Stelle auf dem Wahlzettel. Dies macht die Wichtigkeit der Hauptstimme für die Fraktionsstärke im Bundestag deutlich.

 

Mit der Hauptstimme werden die zur Wahl stehenden Parteien gewählt. Je nach Stimmenanteil wird den Parteien eine feste Sitzanzahl zugeteilt. Mit der Wahlkreisstimme werden die Kandidierenden vor Ort gewählt. Die von einer Partei gewonnenen Wahlkreise werden von ihrem besten bis zu ihrem schlechtesten Ergebnis aufgelistet. Die Liste wird dann mit den zustehenden Sitzen verglichen. Werden weniger Wahlkreise gewonnen, als der Partei laut Hauptstimme zustehen, werden die weiteren Plätze über die Landesliste der Partei besetzt. Werden mehr Wahlkreise gewonnen, als der Partei laut Hauptstimme zustehen, erhalten nur die ersten Kandidierenden auf der Ergebnisliste das Mandat bis die Sitzanzahl erreicht ist. Die übrigen Kandidierenden erhalten kein Mandat. Die Entstehung von Überhang- und Ausgleichsmandaten wird dadurch abgeschafft.

 

Der Gesetzentwurf betrifft im Ergebnis alle Fraktionen gleichermaßen. Bei der letzten Bundestagswahl wären mit dem neuen System die 34 Überhangmandate (CDU: 12; CSU: 11; SPD: 10; AfD: 1) weggefallen. Gleichzeitig würden auch die 104 Ausgleichsmandate entfallen (CDU:18; SPD: 26; Grüne: 24; FDP: 16; AfD: 13; DIE LINKE: 7). Die Reform hat somit Auswirkungen auf die Fraktionsstärken aller Parteien.

 

Die Ampel-Fraktionen wollen auch das Wahlalter für die Bundestagswahl auf 16 Jahre absenken. Für diese Änderung ist jedoch eine Grundgesetzänderung notwendig und damit eine Zweidrittel-Mehrheit gefordert. Diese kann allein durch die Ampel nicht erreicht werden und bisher weigern sich CDU und CSU, die Stimme der Jugend zu stärken. „Wir konnten bei der Europawahl das Wahlalter bereits auf 16 Jahre senken. Es ist schade, dass dies für die Bundestagswahl noch nicht möglich ist. Auch Jugendliche sind mündige Bürger:innen und sollten mitentscheiden können“, so der Bundestagsabgeordnete Daniel Schneider.